top of page
FromAbove_Logo_White.png
  • LinkedIn
  • Instagram
  • Youtube
  • Facebook

ALLGEMEINE GESCHÄFSTBEDINGUNGEN

NUTZUNGSRECHTE

1. Für die abgeschlossene Produktion / Kampagne und die dazugehörigen medialen Outputs gelten gewerbliche Nutzungsrechte für Werbung und Verbreitung; es handelt sich um zeitlich unbegrenzte und uneingeschränkte, ausschließliche Nutzungsrechte.
2. Einzelne oder nicht fertig bearbeitete Aufnahmen werden nicht seitens From Above Film an den Rechteinhaber abgegeben und dürfen auch nicht weiter ver- / bearbeitet werden.

3. Fertige Outputs dürfen nicht selbstständig vom Rechteinhaber bearbeitet oder umgeschnitten werden, eine Kürzung für social media oder Einblendung der social media CI ist gestattet.

ZAHLUNGSBEDIGUNGEN

1. From Above Film erlaubt sich alle Posten für die pre-production und production noch vor Beginn der post production in Teilrechnungen abzurechnen.
2. Zusätzlich kann bei besonders aufwändigen Produktionen (z.B. große pre production, seitens From Above Film zu bezahlende Fremddienstleistungen oder besondere Produktionsmaterialien) eine Teilanzahlung vor Beginn der production seitens From Above Film gefordert werden.

3. Bei langfristigen Projekten mit einem production Zeitraum von über einem Monat darf From Above Film auch während der production Teilrechnungen stellen.

KURZFRISTIGE ÄNDERUNGEN

1. Besondere / außerplanmäßige Änderungen innerhalb der production / post production können zu Anpassungen des Angebots und des Rechnungsbetrags führen, diese werden schnellstmöglich seitens From Above Film transparent kommuniziert.

2. Die erste Korrektur nach der post production an den fertigen Outputs ist im Angebot inklusive, ab der zweiten Korrektur hat From Above Film das Recht die anfallende Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Eine Rückmeldung für die Korrektur muss innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung der fertigen media outputs schriftlich erfolgen.

3. Bei kurzfristige Absagen von der Produktion / Kampagne innerhalb von 7 Tagen vor der Produktion nach Zusage und Bestätigung des Angebotes seitens des Kunden, hat From Above Film das Recht 50 % der Angebotssumme in Rechnung zustellen.

4. Bei kurzfristige Verschiebungen in der Produktion seitens des Auftraggebers innerhalb von 2 Tagen vor dem nächsten Produktionsschritt (z.B Absagen / Verschieben einer production on set), hat From Above Film das Recht 50 % der angebotenen Produktionskosten für den betroffenen / zu veränderden Produktionsschritt in Rechnung zustellen.

ZUSÄTZLICHE HINWEISE

1. Mit der Bestätigung des Angebots seitens des Kunden werden auch diese AGB seitens des Kunden akzeptiert.

2. Dieses Angebot gilt nur 30 Tage nach dem Angebotstag verbindlich, bei einer späteren Zusage der Produktion / Kampagne kann From Above Film das Angebot aktualisieren und anpassen.

bottom of page