ALLGEMEINE GESCHÄFSTBEDINGUNGEN
NUTZUNGSRECHTE
1. Für die abgeschlossene Produktion / Kampagne und die dazugehörigen medialen Outputs gelten gewerbliche Nutzungsrechte für Werbung und Verbreitung; es handelt sich um zeitlich unbegrenzte und uneingeschränkte, ausschließliche Nutzungsrechte.
2. Einzelne oder nicht fertig bearbeitete Aufnahmen werden nicht seitens From Above Film an den Rechteinhaber abgegeben und dürfen auch nicht weiter ver- / bearbeitet werden.
3. Fertige Outputs dürfen nicht selbstständig vom Rechteinhaber bearbeitet oder umgeschnitten werden, eine Kürzung für social media oder Einblendung der social media CI ist gestattet.
ZAHLUNGSBEDIGUNGEN
1. From Above Film erlaubt sich alle Posten für die pre-production und production noch vor Beginn der post production in Teilrechnungen abzurechnen.
2. Zusätzlich kann bei besonders aufwändigen Produktionen (z.B. große pre production, seitens From Above Film zu bezahlende Fremddienstleistungen oder besondere Produktionsmaterialien) eine Teilanzahlung vor Beginn der production seitens From Above Film gefordert werden.
3. Bei langfristigen Projekten mit einem production Zeitraum von über einem Monat darf From Above Film auch während der production Teilrechnungen über die bereits abgeschlossenen Dienstleistungen der pre production und der production on set stellen.
KURZFRISTIGE ÄNDERUNGEN
1. Besondere / außerplanmäßige Änderungen innerhalb der production / post production können zu Anpassungen des Angebots und des Rechnungsbetrags führen, diese werden schnellstmöglich seitens From Above Film transparent kommuniziert.
2. Die erste Korrektur nach der post production an den fertigen Outputs ist im Angebot inklusive, ab der zweiten Korrektur hat From Above Film das Recht die anfallende Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Eine Rückmeldung für die Korrektur muss innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung der fertigen media outputs schriftlich erfolgen.
3. Die erste Korrektur ist nur kostenfrei, wenn der Aufwand der Korrektur nur Änderungen in der post production beinhaltet und kein zusätzlicher Aufwand außerhalb des Angebotes entsteht. Zusätzlicher Aufwand in der prodution oder in der post production (z.B. durch weitere media outputs) wird berechnet. Die Kosten errechnen sich an Hand der zusätzlichen Produktionseinheiten, die für die Korrekturen nötig sind.
4. Bei kurzfristiger Absage von der Produktion / Kampagne innerhalb von 7 Tagen vor der Produktion nach Zusage und Bestätigung des Angebotes seitens des Kunden, hat From Above Film das Recht 75 % der Angebotssumme in Rechnung zustellen. Bei kurzfristiger Absage von der Produktion / Kampagne innerhalb von 14 Tagen vor der Produktion, wenn der Gesamtaufwand des Angebotes mehr als 5 Tage beinhaltet oder innerhalb von 30 Tagen vor der Produktion, wenn der Gesamtaufwand des Angebotes mehr als 8 Tage beinhaltet, hat auch hier From Above Film das Recht 75 % der Angebotssumme in Rechnung zustellen.
5. Bei kurzfristigen Verschiebungen in der Produktion seitens des Auftraggebers innerhalb von 2 Tagen vor dem Beginn von diesem oder dem nächsten Produktionsschritt (z.B Absagen / Verschieben einer production on set), hat From Above Film das Recht 50 % der angebotenen Produktionskosten für den betroffenen / zu veränderden Produktionsschritt in Rechnung zustellen. Sollte der Aufwand des einzelnen Produktionsschrittes mehr als 3 Tage Aufwand beinhalten und die Verschiebung erfolgt 14 Tage vor dem Beginn von diesem oder dem nächsten Produktionsschritt, hat From Above Film auch hier das Recht 50 % der angebotenen Produktionskosten für den betroffenen / zu verändernden Produktionsschritt in Rechnung zustellen.
ZUSÄTZLICHE HINWEISE
1. Mit der Bestätigung des Angebots seitens des Kunden werden auch diese AGB seitens des Kunden akzeptiert.
2. Dieses Angebot gilt nur 30 Tage nach dem Angebotstag verbindlich, bei einer späteren Zusage der Produktion / Kampagne kann From Above Film das Angebot aktualisieren und anpassen.
Stand
01.06.2025